Leistungsmodul 1: Das offene Beratungsangebot
– Ankommen, durchatmen, entspannt erzählen, um was es geht –
In einem ersten Gespräch können Sie als Eltern zunächst die Frühförderstelle kennen lernen und sich unverbindlich beraten lassen. Wenn Sie nur schlecht selber vorbeikommen können, kleine Kinder haben oder die Anfahrt sehr beschwerlich oder umständlich für Sie ist, kann das Gespräch auch über Videokonferenz im datengeschützten Bereich stattfinden. Sie benötigen dazu einen Computer mit Internetanschluss sowie einen Termin bei uns. Ihre Sorgen und Anliegen, Ihre aktuelle Lebenssituation, belastende Lebensereignisse und die Entwicklung Ihres Kindes können dabei zur Sprache kommen. Wir informieren Sie über unser Angebot und eine mögliche Behandlung Ihres Kindes.
Grundsätzlich können sich alle Eltern von Kindern, die noch nicht eingeschult wurden, beraten lassen – unabhängig davon, ob bei ihrem Kind eine Behinderung, ein Verdacht auf Entwicklungsschwierigkeiten oder auch keinerlei Diagnose zugrunde liegen. Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben oder nur unverbindlich mit einer Fachperson über Ihr Kind sprechen möchten, sind Sie herzlich dazu eingeladen!
Das offene Beratungsangebot wird vom zuständigen Sozialhilfeträger auf Antrag finanziert. Diesen Antrag erhalten Sie im Gespräch und können diesen dann an Ort und Stelle ausfüllen. Den Rest erledigen wir. Wenn Sie Ihre Daten dem Leistungsträger nicht bekannt geben möchten, können Sie alternativ auch das Beratungsgespräch selbst bezahlen und damit anonym bleiben.
Nach dem offenen Beratungsangebot entscheiden Sie frei, ob Sie ein weiteres Leistungsmodul in Anspruch nehmen möchten.
Leistungsmodul 2: Die Eingangsdiagnostik
Wir laden Ihr Kind zur Spielstunde ein –
und erstellen mittels teilnehmender Verhaltensbeobachtung eine pädagogisch-psychologische und / oder medizinisch-therapeutische Diagnostik.
Die Eingangsdiagnosik kann aus einem standardisierten Testverfahren bestehen. Wir haben uns allerdings für den ersten Kontakt mit dem Kind bewusst dagegen entschieden, da diese oft für die Kinder sehr stressig und belastend ist. Viel lieber laden wir zur Spielstunde ein, gerne auch im Tandem. Im Tandem heißt, dass zwei Mitarbeiterinnen – eine aus dem pädagogischen oder psychologischen Bereich und eine aus den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie daran teilnehmen. Gemeinsam wird mit dem Kind gespielt, während unsere Mitarbeiterinnen fachlich qualifiziert beobachten, das Kind herausfordern, einladen und in Kontakt gehen. Zusammen mit den Informationen von den Eltern kommen wir im Anschluss zu einer ersten Einschätzung. Dabei spielt insbesondere die emotionale Befindlichkeit in der Familie und ein möglicher Leidensdruck eine große Rolle. Wenn Sie es uns erlauben, sprechen wir gerne mit der Erzieherin der Kita Ihres Kindes und mit Ihrem Kinderarzt, um ein noch umfassenderes Bild zu bekommen. Im Anschluss an die Eingangsdiagnostik informieren wir Siein einem Abschlussgespräch über die gewonnenen Ergebnisse.

Alles okay? Liegt kein Förderbedarf bei Ihrem Kind vor? Dann endet unsere Zusammenarbeit an dieser Stelle. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal Bedenken bezüglich der Entwicklung Ihres Kindes haben oder sich im Umfeld belastende Ereignisse einstellen, dürfen Sie gerne wieder Kontakt zu uns aufnehmen. Ein erneutes Beratungsgespräch – Modul 1 – ist jederzeit unkompliziert möglich.
Zeigt sich in der Eingangsdiagnostik, dass Unterstützungsbedarf in der Entwicklung Ihres Kindes oder bei der Bewältigung schwieriger Lebensumstände sinnvoll wäre, können Sie Modul 3 wählen, müssen aber nicht. Wir behandeln unsere Einschätzung vertraulich und geben ohne Ihr Einverständnis keine Daten an andere Stellen weiter.
Die Eingangsdiagnostik wird von der Krankenkasse Ihres Kindes finanziert. Dazu benötigen wir vorab eine Verordnung für Frühförderleistungen Ihres Kinderarztes (Förder- und Behandlungsplan).
Unabhängig vom Ergebnis entscheiden Sie auch hier frei, ob Sie danach das weitere Modul für Ihr Kind wünschen. Frühförderleistungen sind generell freiwillig. Die Förderung kann aber entscheidend helfen, die Entwicklung Ihres Kindes voranzutreiben und seine Startvoraussetzungen für sein weiteres Leben deutlich zu verbessern.
Leistungsmodul 3: Die Komplexleistung
Gemeinsam gehen wir es an –

dem Kinderarzt schreiben wir einen Kurzbericht über unsere Diagnostik und begründen damit unseren Behandlungsvorschlag bezüglich der Anzahl der Behandlungseinheiten und des jeweiligen Fachbereiches. Aufgrund seiner ärztlichen Diagnostik und unserer Einschätzung in der Eingangsdiagnostik schreibt er die Verordnung. Deshalb benötigen wir spätestens an dieser Stelle Ihre Schweigepflichtsentbindung für den Arzt und uns. Die Ergebnisse werden im gemeinsam erstellten Förder- und Behandlungsplan festgehalten. Diesen erhalten die beiden Leistungsträger (Krankenkasse & Sozialhilfeträger), die die Kosten in voller Höhe übernehmen. (Achtung – bei privaten Krankenkasse fragen
Sie bitte immer vorab, ob und in welchem Umfang Frühförderleistungen übernommen werden!) Auch die Eltern werden über den Inhalt des Förder- und Behandlungsplanes informiert.

Die Komplexleistung setzt sich immer zusammen aus einer Behandlung aus dem Fachbereich Heilpädagogik & Psychologie sowie (mindestens) einer Behandlung aus den Fachbereichen Ergotherapie, Logopädie und/oder Physiotherapie.

Die Zusammensetzung orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes und dem der Eltern. Wir beziehen die Eltern gerne mit ein, da sie besonders wichtig für ihr Kind sind. Dabei arbeiten wir in allen Fachbereichen bewusst beziehungs- und ressourcenorientiert, um dem Kind möglichst viel Aktivität und Sicherheit zu ermöglichen. Dazu versuchen wir, die Neugier der Kinder zu wecken. Wir ermutigen und inspirieren

sie und regen gezielt zu eigenaktivem Handeln an. Das gelingt uns am besten über viel Freude im gemeinsamen Tun und positive Beziehungen.
Da in unseren Prozessen mehrere Fachbereiche Hand-in-Hand-arbeiten, sind wir eine interdisziplinäre Frühförderstelle. Der Vorteil ist, dass Sie als Eltern sich die medizinisch-therapeutischen Leistungen für Ihr Kind nicht einzeln in niedergelassenen Praxen zusammensuchen müssen. Bei uns erhalten Sie die erforderlichen ärztlich verordneten Therapien zusammen mit der pädagogisch-psychologischen Behandlung und der Elternberatung. Bei isolierten Funktionsstörungen, wie beispielsweise Lispeln beim Kind oder bei einer verkrampften Stifthaltung ohne weitere Entwicklungsauffälligkeiten, empfiehlt sich dagegen der Besuch einer niedergelassenen Therapeutin in freier Praxis anstatt einer Frühförderstelle. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der passenden Maßnahme für Ihr Kind im offenen Beratungsangebot und durch unsere Einschätzung in der Eingangsdiagnostik.
